Wenn ein zukünftiger Züchter einen Zuchthund aus einem bei ALFA-Europe registrierten Wurf kauft, muss der erste Schritt die Anerkennung des Kodex sein. Dies wird dann mit der Unterschrift bestätigt.
Der zukünftige Züchter verpflichtet sich damit in Zukunft nach den Regeln der Zuchtordnung von ALFA-Europe zu züchten.
Der zukünftige neue Züchter kann Hilfe vom erfahrenen Züchter bekommen.
Der Welpe hat bereits ein eigenes DNA-Profil und eine ALFA-Europe-Wurf-Registrierungsnummer.
Erst ab einem Jahr, wenn alle Gesundheitspapiere vorhanden sind, wird der Hund registriert und bekommt der Zuchthund seine AE-Stammbaum- Registrierungsnummer.
Sobald er über diese Registrierungsnummer verfügt, erscheint er als Zuchthund auf der Internet-Registrierungsseite von ALFA-Europe.
Sollte sich herausstellen dass der Hund ungeeignet zu Zuchtzwecken ist, bekommt der zukünftige Züchter meistens einen neuen Welpen. Der nicht zur Zucht geeignete Hund muss dann gemäß der Zuchtordnung kastriert oder sterilisiert werden. Diese Vereinbarung wird selbstverständlich in einem Kaufvertrag festgehalten.
2) Die Anschaffung eines nicht bei ALFA-Europe registrierten Welpen oder Zuchthundes.
Möchte ein Züchter einen nicht bei ALFA-Europe registrierten Welpen oder Zuchthund kaufen, den er später bei ALFA-Europe registrieren möchte, so muss der Hund über alle notwendigen Voraussetzungen verfügen (Siehe in Kapitel Zuchtordnung, bei Registrierung nach).
ALFA-Europe bietet an die Abstammungs- und Gesundheitspapiere durchzusehen und zu überprüfen und dann gegebenenfalls ein vorläufiges Urteil abzugeben ob der Hund überhaupt zu registrieren ist.
3) Besondere Situationen
1) Hat ein Züchter einen trächtigen Zuchthund gekauft
und möchte er diesen und seinen Wurf bei ALFA-Europe registrieren so werden die Abstammungs- und Gesundheitspapiere sowohl der Hündin als auch des Deckrüden überprüft. Nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente ist der Vorstand von ALFA-Europe in der Lage zu überprüfen ob die Hündin registrierungsfähig ist.
Kann der Züchter die geforderten Dokumente nicht einreichen, so raten wir von einem Kauf bei einem solchen Züchter vorsorglich ab.
2) Anschaffung eines Zuchthundes aus dem Ausland
Das Importieren innerhalb der EU ist völlig unproblematisch. Möchte man einen Hund außerhalb der EU importieren verweisen wir darauf dass die Richtlinien der EU beim Import von Hunden eingehalten werden müssen.
3) Die Anschaffung eines Zuchthundes außerhalb der EU
hat Konsequenzen für die Sozialisierungsperiode die Sie mit dem Welpen verbringen können. Die EU-Regeln sagen dass der Welpe erst gegen Tollwut geimpft werden darf wenn er 3 Monate alt ist. Danach darf er erst nach 21 Tagen in die EU importiert werden. Der Welpe ist dann ungefähr 16 Wochen alt wenn er in die Familie kommt. Der Welpenkäufer hat auf diese Weise überhaupt keinen Einfluss auf die wichtigste Lebensphase des Hundes. Um dieses Verfahren zu umgehen kann der Welpenkäufer selbst den Welpen beim Züchter abholen und mit ihm in die EU reisen.
Wie viel kostet ein Zuchthund?
Durchschnittlich kostet ein Zuchthund zwischen 6000,- und 9000,-- Euro.
Bei einem erwachsenen Zuchthund kann der Kaufpreis höher sein als bei einem Welpen.
Zur Erklärung: In einen erwachsenen Hund wird viel Mühe und Zeit investiert um ihn zu sozialisieren und zu erziehen. Der Preis eines solchen Hundes wird vereinbart zwischen dem Züchter und Käufer.
Möchte man ein Zuchthund außerhalb der EU kaufen, kommen noch zusätzliche Kosten wie zum Beispiel, Transportkosten und Steuern bzw. Zollgebühren hinzu.
NB. Der höhere Kaufpreis eines Zuchthundes bedeutet nicht automatisch dass man einen qualitativ „besseren Zuchthund“ erworben hat. _____________________________________________________________
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