1. Algemeine Bestimmungen
1.1. Die anfallenden Gebühren müssen vorab entrichtet werden, bevor ein DNA-Testpaket zu geschickt werden kann. Die Bearbeitung eines Antrag zur Registrierung oder Stammbaum erfolgt ebenfalls nach Entrichtung der Gebühren. Auf allen Antrags Formularen sind die Gebühren ausgewiesen
1.2 Der Züchter füllt in den dafür vorgesehenen Dokumente, die zu ALFA- Europe geschickt werden, mit der entsprechenden Identifikations-Nummer (inklusive der ALFA-Europe Identifikations- Nummer soweit vorhanden), sodass die Identität des Hundes jeder Zeit nachvollziehbar ist.
1.3. Der Züchter wird alle relevanten Gesundheits-Unterlagen (Atteste) bei dem Antrag zur Registrierung hinzufügen. Hinzu kommen zwei unbearbeitete Bilder des Hundes. Die Bilder müssen perspektivisch von vorne und seitlich aufgenommen werden. Die Kameraposition muss auf Augenhöhe des Hundes sein. Die Auflösung des Photos muss mindestens 1024 x 768(Bildschirm-Größe) betragen. Undeutliche und verzerrte Bilder führen nur zur Verzögerung des Aufnahmeantrags, und können auch daher leider nicht bearbeitet werden.
1.4. Zusammen mit dem Antrag zur Registrierung bekommt ALFA- Europe eine Kopie der Information für den Welpenkäufer im Bezug auf Erziehung, Ernährung und Training etc.
1.5. Der Züchter verpflichtet sich nach dem Rassestandard von ALFA-Europe zu züchten. Der Züchter führt ausführlich Buch über die Aufzucht der Welpen und weißt in seinen Aufzeichnungen auf etwaige genetische Abweichungen.
1.6. Der Züchter nutzt explizit den Kaufvertrag, in dem die Rechte und Pflichten des Welpenkäufers und des Züchters festgeschrieben sind.
1.7. Im Fall einen nicht momentan durch zu führenden Kastration, bleiben die Welpen Miteigentum des Züchters.
NB. Wenn man ein Mustervertrag benötigt, zB. Kastrationvertrag usw. Kann man diesen bei Alfa-Europe bekommen.
1.8. In alle gevallen waarbij van het fokreglement wordt afgeweken in verband met de genetische diversiteit beslist het bestuur van ALFA-Europe.
2. Gesundheits-Bestimmungen
2.1. Der Züchter wird Sorge tragen dass die Gesundheit der Rasse von den Australian Labradoodles die allerwichtigste Aufgabe ist. Die Allergiefreundlichkeit (das nicht haaren und der fehlende typische Hundegeruch) genetische Vitalität, die Gesundheit und das Charakter sind wichtiger als das Äußere des Hundes.
2.2. Der Züchter züchtet nur mit gesunden Hunden deren Ellbogen und Hüften fehlerfrei sind. Die Röntgenbilder dazu, werden in einer qualifizierten Tierklinik aufgenommen. Die Tierklinik schickt die durch die Institute geforderten Aufnahmen unverzüglich zu Begutachtung an die OFA (Orthopädische Stiftung für Tiere in den USA) oder des Pennhip™ Zentrums (dieses Zentrum ist eine non Profit Teil der Universität von Pensylvania in der USA). Es wird dem Züchter dringend empfohlen nur mit mittel oder höher eingestuften Ergebnissen zu züchten.
NB Auf den zu verschicken Formularen – Röntgenbilder muss eine von ALFA-Europe vorläufig vergebene Registrierungs-Nummer stehen. Diese vorläufige Registrierungsnummer wird bei ALFA- Europe beantragt. Die vorläufige Registrierungs-Nummer wird erst in eine definitive Registrierung umgeändert wenn der Hund für die Zucht geeignet und zugelassen wird.
Die Unterlagen dürfen von OFA, PennHip™ oder nach den Normierungen des FCI ausgewertet werden. ALFA-Europe akzeptiert nur Bewertungen von Hunden die über ein Mikrochip und ein DNA-Profil verfügen.
Bedeutung OFA Ergebnisse:
E (Excelent)
G (Good)
F (Fair)
B (Borderline)
M(Mild)
Mod (Moderate)
S (Severe) |
Vergleich mit die FCI - Ergebnisse
A (A1)
A (A2)
B (B1)
B (B2)
C
D
E |
Die Ergebnisse der PennHip Untersuchung werden in Prozenten in dem Distractions Index ausgedrückt. Der DI wird ausgedrückt in einer Zahl zwischen 0 (= völlig in Ordnung) zu 1 (schlimmst möglicher Zustand). Die Ergebnisse basieren auf den Mittelwert innerhalb einer Rasse
|
2.3. Die Grundbedingung dieser Hüftuntersuchung ist, das der Hund mindestens ein Jahr alt ist. Voraussetzung zur Erstellung der Röntgenbilder ist das diese in einer anerkannte Tierklinik aufgenommen werden. ALFA-Europe ist gerne Behilflich bei der Auswahl einer entsprechenden Tierklinik. Zuchthunde die nach dem 1 Juli 2008 geboren wurden, müssen auch über Röntgenbilder der Ellbogen verfügen.
NB. Zuchthunde die aus Angelsaksische Länder sowie England, New Zeeland oder Australien importiert worden sind, haben eine BVA- oder AVA –Beurteilung. Diese Methode und Beurteilung wird erst dann durch ALFA-Europe anerkannt, wenn die Bilder angefertigt wurden und der Hund mindestens ein Jahr alt ist.
2.4. Alle Zuchthunde die nach dem ersten Juli 2008 geboren wurden, müssen gleichzeitig neben der Erstellung des DNA-Profils, eine PRA- prcd Test durchführen.
Auch wenn beide Elterntiere des Zuchthundes über ein DNA-Profil verfügen und via ein OptiGen-Test frei sind von PRA-prcd (clear by parentage). Zuchthunde die vor dem 1 Juli 2008 geboren wurden und „clear bei parentage“ sind, müssen nachträglich ein OptiGen-Test durchführen lassen.
2.5. Die Gesundheitsergebnisse werden an die Registrierungs- Nummer von ALFA-Europe gekoppelt und in die Datenbank aufgenommen.
2.6. Wenn der Züchter während der Aufzucht bei den Welpen ein lebensbedrohende genetisch bedingte Abweichung oder eine Veränderung der Allergiefreundlichkeit feststellt, wird er diese Zucht- Kombination nicht mehr wiederholen. Der Züchter verpflichtet sich, bei nochmaliger genetische Auffälligkeit den Hund zu sterilisieren oder kastrieren zu lassen. Der Züchter wird wie im oben genannten Fall Alfa-Europe unverzüglich informieren, sodass diese Information in der Datenbank aufgenommen wird.
3. Bestimmungen zum Wohle des Hundes
3.1. Der Züchter wird dafür sorgen dass die Hündin nicht vor dem Alter von 16 Monaten gedeckt wird.
3.2. Sollte die Hündin bis zum 6-ten Lebensjahr noch keinen Wurf bekommen haben, ist ein späteres Züchten nicht mehr erlaubt.
3.3 Hat die Hündin das achten Lebensjahr erreicht ist eine Deckung der Hündin nicht mehr gestattet.
3.4. Der Züchter wird dafür sorgen dass die Hündin innerhalb von einem Zeitraum von 24 Monaten maximal zwei Würfe bekommen kann. Wobei der Zeitraum zwischen den Deckungen mindestens 10 Monate betragen muss. Der Zeitraum von 24 Monaten fängt an, ab dem Datum an dem die erste Deckung statt gefunden hat.
3.5 Der Züchter verpflichtet sich dafür zu sorgen das die Hündin nicht mehr als fünf Würfe in ihren Leben bekommen wird.
3.6. Der Züchter wird dafür sorgen dass die Welpen alle notwendigen medizinischen Versorgungen erhalten wird. Er wird weiterhin dafür sorgen dass die Welpen im Haus aufwachsen und innerhalb der Familie sozialisiert werden.
4. Registrierungs-Prozedur
4.1. Zuchthunde die 100% aus der Zuchtlinien der Gründer diese Rasse stammen können ohne Vorbehalt bei ALFA-Europe registriert werden. Ebenso können Hunde die bei ALFA-Australia „endorsed“ sind registriert werden. Die Zuchthunde müssen selbst verständlich über ein DNA-Profil und gültige Gesundheits-Bescheinigungen verfügen.
4.2. Wurde die Abstammung so wie im vorherigen Artikel beschrieben unterbrochen, wird nachgeschaut an welchem Punkt die Zuchtlinie unterbrochen wurde. Um dieses zu beurteilen braucht ALFA-Europe die Abstammungsurkunden die mindestens 5 Generationen weit reichen muss.
4.3. Ist einer von der beide Großeltern Paare eines beantragten Zuchthundes ein Pudel, die nicht aus der Zuchtlinien der Gründer stammen, wird er nur dann registriert wenn von dem Pudel alle geforderten Gesundheits-Unterlagen und Abstammungs-Papiere mit eingereicht werden. Die originale Gesundheits-Dokumente müssen gekoppelt an den Mikrochip des Pudels sein. Selbstverständlich muss der zur Registrierung eingereichter Hund über gültige Gesundheits- Unterlagen verfügen. ALFA-Europe wird nach der Begutachtung der eingereichten Unterlagen eine Entscheidung zur Zulassung treffen.
4.4. Die Eigentümer eines Hundes der Rasse Australian Labradoodle, die vor dem 1 Juli 2008 geboren wurden und bereits einen Wurf hatten, welche nicht aus den oben genannten Artikeln Zuchtlinien stammen, kann man eine Registrierung bei ALFA-Europe beantragen, wenn der Hund aus einer allergiefreundlichen Zuchtlinie stammt ( die Beweise hierfür, müssen aus schriftlichen Erklärungen der Welpenkäufer mehrere Generationen umfassen). Zusätzlich muss zweifelsfrei von mindestens einem Elterntier des zu registrierten Hund (es) die Zuchtlinie zu den Gründer der Rasse ununterbrochen sein. Ebenfalls müssen alle geforderten Gesundheits-Papiere gekoppelt mit dem Mikrochip des Hundes eingereicht werden. ALFA-Europe wird nach der Begutachtung der eingereichten Unterlagen eine Entscheidung zur Zulassung treffen. Dieser Artikel löst sich automatisch nach dem 1 Juli 2011 auf.
4.5. Ist die Australian Labradoodle Hündin, die vor der Registrierung beantragt wird bereits gedeckt wurde, wird zuerst geprüft ob die Abstammungs-Daten und andere Registrierungs-Merkmale konform mir der Zuchtordnung gehen. Wurden alle Voraussetzungen erfüllt wird die Hündin egistriert. Anschließend wird geprüft ob der Deckrüde ebenfalls alle Registrierungs-Merkmale erfüllt. Darüber hinaus wird Bezug genommen auf art. 5.12.
4.6. Sollte bei einem oder bei beiden Hunden die Registrierungs- Merkmale nicht erfüllt sein, wird der Wurf nicht anerkannt und registriert. Sobald ein Wurf beantragt wird ist es notwendig das Beantragungsformular des Wurfes als auch das Deckungsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
NB. Dieser Artikel gilt nur für Züchter die noch keine Hunde bei ALFA-Europe registriert haben.
4.7. ALFA-Europe veröffentlicht erst die für Registrierung der vorgetragenen Zuchthunde auf ihre Website wenn alle Registrierungs- Formulare eingetroffen sind und der Antrag akzeptiert ist.
4.8. Grundsätzlich können Nachfahren von bereits registrierten Hunden registriert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings dass die Gesundheitsunterlagen in Ordnung sind.
Dann erst wird die Wurf- Registrierungsnummer in die ALFA-Europe Stammbaum Registrierungsnummer umgeändert. Als letzten Schritt kommt der Hund auf die Registrierungsseite für Zuchthund auf unserer Website.
4.9. Sollte ALFA-Europe feststellen dass Dokumente fehlen,
bekommt der Züchter in einer Frist von vier Wochen Gelegenheit die fehlenden Dokumente nachzureichen.
5.0. Basis des ALFA-Europe Stammbaum sind die registrierten Australian Labradoodle.
5. Züchten
5.1. Der Züchter wird auf verantwortungsvolle Weise Australian Labradoodle züchten und sich streng an die Rassestandard von ALFA-Europe halten. Die Gesundheit, Allergiefreundlichkeit und das nicht haaren, der Charakter und das Wesen des Hundes sind wichtiger als die Optik.
5.2. Die Zuchtordnung von ALFA-Europe verbietet weitere Kreuzungen (die so genannten „Infusions“) Diese Regel ist seit 01-08- 08 in Kraft (Stichtag für die Geburt der Welpen). ALFA-Europe erkennt folgenden Kreuzungen an ( alle Hunde aus sorgfältig ausgesuchten Zuchtlinien): Der Irish Water Spaniel, der Amerikanische und Englische Cocker Spaniel, der Standard und Miniatur Pudel und der Irish Soft Coated Wheaten. ALFA-Europe akzeptiert nur andere Zuchteinflüsse wie in Art 4.4. als Registrierungsfähig beschrieben wurde.
5.3. Gezüchtet wird nur mit positiv begutachteten allergiefreundlichen registrierten Hunden. Selbstverständlich verfügen diese Hunde über ein DNA-profiel, dass von dem Van Haeringen Laboratorium in Wageningen (NL) ausgewertet wurde.
5.4. Von der Züchtung ausgeschlossen sind Hunde die die Diagnose Hüfte oder Ellebogen-Dysplasie haben oder eine vererbbare Augenkrankheit aufweisen. Sollte der Tierarzt eine Züchtung wegen eine vererbbaren Krankheit abraten, darf der Züchter mit diesem Hund nicht züchten.
5.5 Sind die Testergebnisse der Hüftuntersuchung unter dem Mittelwert, darf man nur dann züchten, wenn der andere Zuchthund überdurchschnittliche Hüftuntersuchungsergebnisse aufweist. Bezug nehmend auf den PRA-prcd Testergebnisses sind nur die folgenden Kombinationen gestattet: „Clear“ (normal oder frei) x „Clear“ oder „Carrier“ (man ist Träger) x Clear.
5.6. Bei der Beantragung zur Registrierung von ein heran wachsenden Welpen (einjähriger Hund) müssen zwei Aufnahmen (Showstand und ein Porträt) neben den Gesundheitsunterlagen mitgeschickt werden. Wird der Hund auf Grund der Unterlagen akzeptiert bekommt eine AE- Registrierungs-Nummer und wird im ALFA-Europe Stammbuch eingetragen.
5.7. Zuchthunde die aufgrund der Gesundheitsunterlagen als nicht Zuchtfähig gelten müssen innerhalb von 1 Monat sterilisiert oder kastriert werden. Der Züchter ist verpflichtet mittels dem „De-sexing- Formular“ ALFA-Europe zu informieren.
5.8. Das Deckungsformular muss wahrheitsgetreu, komplett ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Züchter hat die Aufbewahrungspflicht für diese Formular.
5.9. Das original des Deckungsformular wird gemeinsam mit der Beantragung zur Registrierung des Wurfes eingereicht. Jeder Wurf und alle Welpen müssen in den dafür vorgesehenen Formularen eingetragen werden. Sollte bevor des Abnehmens einer Probe zur Erstellung eines DNA-Profils von ein oder mehrere Welpen versterben, bekommt der Züchter die bereits geleistete Registrierungsgebühr zurück erstattet.
5.10 Bezug nehmend auf Art. 2.1. bis 2.4. muss der Züchter dafür sorgen, dass der Rüde erst registriert wird wenn er mindestens ein Jahr alt ist, bevor er als Deckrüde eingesetzt wird.
5.11. Falls man einen nicht registrierten Deckrüde verwenden möchte, muss man diese Deckung vorher beantragen. Neben dem in Artikel 21 bis 23 erwähnten Bestimmungen, sollte man auch eine Kopie des Stammbaums und zwei unbearbeitete Bilder des Hundes in Ausstellungs-Position (Seitenansicht) und ein Portrait mitschicken.
5.12. Der nicht registrierte Deckrüde muss in jedem Fall über ein DNA-Profiel und den erforderlichen gültigen Gesundheitspapiere verfügen (sollte der Hund nicht über ein DNA-Profiel verfügen so muss man diese rechtzeitig beantragen). Der Deckrüde muss über einen wahrheitsgetreuen Stammbaum verfügen, der mindestens 5 Generationen umfasst, wobei der Deckrüde die fünfte Generation ist. Zusätzlich muss von beiden Eltern des Deckrüden die Mikrochipnummer und die Gesundheitspapiere eingereicht werden.
5.13. Der Deckrüde darf nicht zur Deckung eingesetzt werden, bevor ALFA-Europe die Zustimmung geben hat (Die Entscheidung wird dem Züchter innerhalb von eine Woche nach Posteingang schriftlich mitgeteilt).
5.14. Ein von ALFA-Europe registrierter Deckrüde darf nur zum decken eingesetzt werden, wenn man sich an folgende Voraussetzungen hält: Die Hündin und ihre Eltern müssen über ein DNA-Profiel und gültige Gesundheitspapiere verfügen zusätzlich muss die Hündin bewiesener Maßen Allergiefreundlich sein, nach den Bestimmungen wie beschrieben in Artikel 4.4.
Die Verantwortung liegt beim Eigentümer des Deckrüden sich zu vergewissern dass der Züchter mit seiner Hündin züchtet, nach den jeweils gültigen Tierschutz Gesetzten des jeweiligen Landes.
NB. Sollte sich herausstellen dass der Züchter sich nicht an die jeweiligen Tierschutz-Gesetzte gehalten hat, könnte dies Konsequenzen für zukünftige Registrierungen des Eigentümers des Deckrüden haben.
5.15. Der Züchter darf eingefrorenes Sperma von verstorbenem und registrierten Hund verwenden wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
6. IDENTIFIKATION
6.1. Der Züchter sorgt dafür dass alle Welpen über ein Mikrochip und ein DNA-Profiel verfügen. So wird der Welpenkäufer vor unlauteren Geschäften geschützt. Der Züchter wird auf allen Dokumenten diese permanente Identifikations-Nummer eintragen, sodass die Identität stets überprüfbar ist.
6.2 Auf der Website von ALFA-Europe kann man die benötigten Formulare herunterladen. Diese Formulare muss man vollständig ausgefüllt zu ALFA-Europe zurück schicken. Falls der Hund ein Zuchthund werden soll, muss auch ein OptiGen-Test durchgeführt werden. Nach Eingang der Zahlung für die verschiedenen Tests, schickt ALFA-Europe die Proben mit den dazugehörigen Formularen zum benannten Tierarzt.
6.3. Der Tierarzt nimmt zwei Proben pro Hund und schickt diese inklusive der unterschriebenen Formulare zum Labor (van Haeringen Laboratorium, Niederlande). ALFA-Europe erhält eine Kopie von diesem Formular.
6.4. Nach einige Wochen nachdem die Proben an das Labor geschickt wurden, bekommt ALFA-Europe die Testergebnisse. ALFA-Europe schickt dem Züchter eine Kopie. Die originalen Testergebnisse werden zusammen mit den Stammbäumen zum Züchter geschickt, dieser hat dann die Pflicht die einzelnen Stammbäume und Dokumente an die einzelnen Welpenkäufer zu versenden. ALFA-Europe behält eine Kopie für ihre Datenbank.
6.5. Möchte der Züchter zusätzliche Tests durchführen lassen, so muss er diese erneut bei ALFA-Europe beantragen.
7. De-sexing
7.1. Der Züchter garantiert das alle Welpen die nicht zur Zucht verwendet werden entweder sterilisiert (Hündin) oder kastriert (Entfernung der Hoden beim Rüde) werden. Dieses muss geschehen bevor die Welpen den neuern Eigentümer übergeben werden. Diese Maßnahme dient den Schutz der Rasse der Australian Labradoodle. Außerdem möchte an damit verhindern dass diese Rasse als Massezucht missbraucht wird.
7.2. Der Züchter schickt das von beiden Seiten ( Züchter und Tierarzt) unterschriebene Formular, wo die Kastration /Sterilisation bescheinigt ist, an ALFA-Europe. Auf dem Formular müssen der Barkode oder Mikrochipnummer eingetragen sein, und zwar von jedem Welpen. Ebenfalls auf diesem Formular stehen neben den nicht Kastrierten/ Sterilisierten Welpen nach der Farbe, dem Namen und dem Geschlecht.
Sollte eine Kastration / Sterilisation zu einem spätrem Zeitpunkt durchgeführt werden, schickt Alfa-Europe dem Welpenkäufer das entsprechende Formular.
7.3. Sollte der Welpe nicht Kastriert werden können (z.B. Medizinische Gründe) muss dieses auf dem Formular durch den Tierarzt und dem Züchter mit den Unterschriften bestätigt werden. In diesem Fall bleibt der Züchter Miteigentümer des Welpen. Erst nach der Durchführung der Kastration geht der Welpe ganz in das Eigentum des Welpenkäufers über. Musterverträge stellt Alfa-Europe Ihnen gerne zu Verfügung.
8. Wurf-Registrierung auf der Website von ALFA-Europe
8.1. Erst nach der Registrierung durch ALFA-Europe wird diese Registrierung auf der Website von AE veröffentlicht. Alfa-Europe ist nicht verantwortlich für die Vermittlung der Welpen an die Welpenkäufer. ALFA- Europe verlinkt den Wurf auf seiner Website auf seiner Registrierungs-Seite.
8.2. Nach der Geburt der Welpen muss der Züchter binnen vier Wochen das Wurf-Registrierungs-Formular an ALFA-Europe schicken. Nur bei besonderen Umständen wird der Zeitraum der Registrierung auf maximal zwei Monate verlängert.
8.3. Erst nach Eingang der Gebühren auf dem Konto von ALFA-Europe wird der Wurf ( siehe Art. 1.) veröffentlicht. Die Wurf-Registrierung bleibt ein Jahr auf der Website bestehen, anschließend wird die Wurf-Registrierung im Archive abgespeichert. Das DNA-Test Formular für den ganze Wurf muss 14 Tage bevor der geplante Sterilisierungs/Kastrierungs Operation bei ALFA- Europe eingegangan sein sodass ALFA-Europe der Trierarzt Praxis rechtzeitig die „Swabs“ zuschicken kann.
8,4. Zusammen mit dem Wurf-Registrierungs-Formular muss auch das Deckungs-Formular mit geschickt werden. Dieses Formular muss wahrheitsgetreu von Züchter und Deckrüden-Besitzer ausgefüllt und unterschrieben werden. Sollte der Besitzer bei der Deckung nicht persönlich anwesend sein so muss er seinen Bevollmächtigten das unterschriebene Deckungs-Formular mitgeben.
8.5. Sowohl der Wurf als auch der Welpe bekommt eine Wurf- Registrierungs-Nummer. Alle Welpen behalten in jedem Fall diese Registrierungs-Nummer nur potentielle Zuchthunde bekommen eine eigene Registrierungs-Nummer (wenn sie für die Zucht zugelassen sind).
9. Die Stammbaum Prozedur
9.1. Nur Nachkommen von registrierten Australian Labradoodles können ein AE-Stammbaum bekommen.
9.2. Nachdem der Tierarzt den Welpen ein Mikrochip implantiert hat und der DNA-Tests (Swab) durchgeführt wurde, werden anschließend die Welpen sterilisiert oder kastriert. (ALFA-Europe bekommt eine Kopie von dem DNA-Testformular und von dem De-sexingformular.) Dieses ist die Voraussetzung zur Beantragung des Stammbaums.
9.3 Der Züchter muss sorgfältig und wahrheitsgetreu das Stammbaumformular ausgefüllt an ALFA-Europe schicken.
9.4. Wird aus medizinischen Gründen die Kastration oder Sterilisation nicht durchgeführt, kann die Stammbaum-Urkunde erst ausgestellt werden, wenn die Kastration/Sterilisation später durch geführt worden ist.
Im Falle das der Welpe ein Zuchthund werden soll, bekommt der Welpe erst ein Stammbaum wenn er registriert ist. Wir verweisen auf die Gebührenordnung (Artikel 1) um die notwendigen Dokumente zu erhalten.
9.5. Sollte ein zu sterilisierter/ kastrierter Welpe tatsächlich nicht sterilisiert oder kastriert werden, wird der Welpe als Zuchthund betrachtet. Registrierung und Stammbaum erfolgen erst wenn alle Registrierungs- Voraussetzungen (Kapitel 2 und 4 dieser Zuchtordnung) erfüllt sind.
9.6. Nachdem ALFA-Europe das Formular zum Stammbaum erhalten hat, bekommt der Züchter innerhalb von maximal 10 Wochen die Stammbaumdokumente per Post zugeschickt. Die Stammbäume sind durch den Vorstand von ALFA-Europe unterschrieben.
9.7. Der Züchter übersendet dem Welpenkäufer den ALFA-Europe Stammbaum inklusive dem original DNA-Profiel und der DNA- Auswertung.
10. Sanktionen
10.1 Sollte es ein Verstoß gegen die Regeln der Zuchtordnung geben so wird es für den Züchter Konsequenzen geben. Je nach schwere des Verstoßes wird dieses auf der Website veröffentlicht, zudem kann es bei zukünftige Registrierungen Konsequenzen geben.
10.2. Sollte der Züchter eine genetische Abweichung oder eine lebensbedrohende Krankheit feststellen so ist dieses unverzüglich ALFA- Europe mitzuteilen. Verschweigt der Züchter dieses, sieht ALFA-Europe dies als groben Verstoß und wird dieses auf seiner Website veröffentlicht.
10.3. Sollte der Züchter vorsätzlich falsche Daten in die Formulare eintragen haben, wird der Züchter mit seinem Namen und der Art der Verfehlung auf der Website von ALFA-Europe genannt. Es werden zukünftig keine Registrierungen mehr für diesen Züchter vorgenommen.
11. Meinungsverschiedenheiten
11.1 Sollten bei Meinungsverschiedenheiten die beiden Parteien (Züchter unter einander oder Züchter mit ALFA-Europe) die Meinungsverschiedenheiten nicht beilegen können, so wird eine unabhängige Schlichtungskommission beauftragt mit den streitenden Parteien in Dialog zu treten. Sollten trotz alle Bemühungen für beide Parteien zu keinem befriedigten Ergebnis kommen, wird die Kommission ein verbindliches Urteil sprechen. Beide Parteien verpflichten sich während des schwelenden Konflikt stillschweigen gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit zu bewahren.
Sollte es mit dieser Ordnung mit dem jeweiligen Tierschutzgesetz des jeweiligen Land Strittigkeiten geben setzen Sie sich mit ALFA-Europe in Verbindung.
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